Ab Oktober 2021: digitalisierte Krankmeldung

Bild von Myriiam Zilles auf Pixabay
Gleich drei Bescheinigungen bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arzt, wenn er sich krank schreiben lässt. Eine Ausfertigung für den Arbeitgeber, einer muss an die Krankenkasse geschickt werden und einer verbleibt beim Arbeitnehmer.
Das wird sich ab Oktober 2021 ändern, denn dann wird Zug um Zug die Krankmeldung digitalisiert.
Was es nun für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu beachten gibt, hat die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) in ihrer aktuellen Online-Ausgabe zusammen gefasst. Den ganzen Artikel mit allen wichtigen Informationen können Sie hier nachlesen.

