Abschreibung Telekommunikationsgeräte

Ab einem Kaufpreis von 800 € netto ziehen die Abschreibungsregeln. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber bei Anschaffung von Notebooks oder Tablets eine 3jährige, Smartphones eine 5jährige Nutzungsdauer.
In der aktuellen Online-Ausgabe der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) wird anhand von Beispielen gezeigt, wie Abschreibung funktioniert und welche Möglichkeiten es gibt.
Lesen Sie hier den ganzen Bericht.

