Corona: Aufbewahrung von Kontaktdaten

Auch in der Corona-Pandemie ist der Datenschutz zu beachten.

Der § 6 der Corona-Verordnung regelt, welche Daten von z.B. Kund*innen erhoben und verarbeitet werden müssen bzw. dürfen.

Dabei ist der Datenschutz nicht außer acht zu lassen.

Die Handwerkskammer Region Stuttgart hat auf ihrer Sonderseite zur Corona-Situation in den FAQs alle wichtigen Details zur Datenerhebung von Kundendaten zusammen gefasst.