Corona-Soforthilfe 2020

Rückmeldung an die L-Bank zu ausbezahlten Corona-Soforthilfen.

Bild von martaposemuckel auf Pixabay

Aktuell versendet die L-Bank Schreiben mit einer Bitte um Rückmeldung zu ausbezahlten Corona-Soforthilfen. Wenn Sie also auch Soforthilfe-Empfänger waren und so ein Schreiben erhalten haben, dann müssen Sie auf dieses bis 19. Dezember 2021 antworten. Eine Rückmeldung ist online möglich.

Die Handwerkskammer Region Stuttgart erklärt auf deren Homepage, was es genau damit auf sich hat, was man beachten muss und wie die Rückmeldung genau funktioniert.