Elektro-Mobilität

Das müssen Sie bei privater Nutzung beachten.

Den meisten ist bekannt, dass für betriebliche Fahrzeuge, welche privat genutzt werden oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ein Fahrtenbuch geführt werden muss, oder nach der 1-Prozent-Regelung versteuert wird. Denn hier handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Das gilt allerdings für Verbrenner.

Was gibt es jedoch bei der Nutzung von E- oder Hybridfahrzeugen zu beachten? Das lesen Sie hier in der neuesten Online-Ausgabe der Deutschen Handwerks Zeitung (DFH).