Elektro-Mobilität

Den meisten ist bekannt, dass für betriebliche Fahrzeuge, welche privat genutzt werden oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, ein Fahrtenbuch geführt werden muss, oder nach der 1-Prozent-Regelung versteuert wird. Denn hier handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Das gilt allerdings für Verbrenner.
Was gibt es jedoch bei der Nutzung von E- oder Hybridfahrzeugen zu beachten? Das lesen Sie hier in der neuesten Online-Ausgabe der Deutschen Handwerks Zeitung (DFH).

