Quarantäne nach Urlaub

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Während der Zeit des Urlaubs wird das Land oder die Region, in der man verweilt, zum Corona-Risikogebiet eingestuft. Es besteht noch keine offizielle Quarantäne-Aufforderung seitens der Gesundheitsämter.
Nun entscheidet der Arbeitgeber selbst und ordnet Quarantäne für aus dem Urlaub zurück kommende Mitarbeiter an - zum Schutz seiner übrigen Angestellten. Das ganze unbezahlt. Ist das rechtens? Damit hat sich nun das Arbeitsgericht Dortmund beschäftigt.

