Quarantäne nach Urlaub

Dürfen Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt streichen?

Bild von Schwoaze auf Pixabay

Während der Zeit des Urlaubs wird das Land oder die Region, in der man verweilt, zum Corona-Risikogebiet eingestuft. Es besteht noch keine offizielle Quarantäne-Aufforderung seitens der Gesundheitsämter.

Nun entscheidet der Arbeitgeber selbst und ordnet Quarantäne für aus dem Urlaub zurück kommende Mitarbeiter an - zum Schutz seiner übrigen Angestellten. Das ganze unbezahlt. Ist das rechtens? Damit hat sich nun das Arbeitsgericht Dortmund beschäftigt.

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) erklärt auf ihrer Homepage unter der Rubrik Recht die komplette Sachlage und die Entscheidung des Gerichts.