Elektronische Kassensysteme

Vermeidung von Strafen trotz fehlender TSE

Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay.

Unternehmen müssen, wenn sie ein elektronisches Kassensystem im Einsatz haben, dieses mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten lassen. Die Frist hierfür wurde bis 31. März 2021 verlängert.

Dass die Aufrüstung bis jetzt vielleicht noch nicht geklappt hat, kann verschiedene Gründe haben und es ist in Ausnahmefällen möglich, die Nichtbeanstandungsregelung bis 31. September 2021 zu verlängern.

Die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) berichtet in ihrer aktuellen Onlineausgabe darüber und stellt vier Musteranträge fürs Finanzamt bereit.

Ausführliche Informationen darüber finden Sie im Netz auf der Homepage der DHZ.