Lkw-Maut ab 1. Juli: Ausnahmen für Handwerksfahrzeuge

Ab dem 1. Juli 2024 gilt im Güterkraftverkehr eine Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen. Für Handwerksbetriebe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.

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