Neue Steuerspielregeln

Betriebsausgaben für Computerhard- und Software 2021 in voller Höhe als gewinnmindernd verbuchen.

Bild von David Schwarzenberg auf Pixabay.

Wer als selbständiger Handwerker in diesem Jahr in die Digitalisierung investiert, wird belohnt.

Der Kauf von Computerhard- und Software kann in 2021 in voller Höhe gewinnmindernd verbucht werden. Das berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) in ihrer Online-Ausgabe.

Eine Übersicht der wichtigsten Fragen sowie entsprechenden Beispielen finden Sie im Netz auf der Homepage der DHZ.