Neue Steuerspielregeln

Bild von David Schwarzenberg auf Pixabay.
Wer als selbständiger Handwerker in diesem Jahr in die Digitalisierung investiert, wird belohnt.
Der Kauf von Computerhard- und Software kann in 2021 in voller Höhe gewinnmindernd verbucht werden. Das berichtet die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) in ihrer Online-Ausgabe.

