Steuerbegünstigte Erholungsbeihilfe als Dankeschön an Mitarbeiter

Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Warum also nicht den Mitarbeitern ein steuerbegünstigtes Gehaltsextra spendieren? Die Rede ist von der sogenannten Erholungsbeihilfe. Damit beteiligen Sie sich an den Kosten für den nächsten Urlaub, den Besuch einer Therme oder eines Freizeitparks.

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