Steuertipp: Betriebliches E-Bike privat nutzen

Eigentlich denkt man sich erst einmal nichts dabei, seinem Mitarbeiter ein E-Bike zur Verfügung zu stellen, das er auch privat nutzen darf. Aber aufgepasst: schnell ist man in der Steuerfalle und der Lohnsteuerprüfer schnappt zu.

