Was wir Ihnen bieten

Starke Innungen verleihen unserem Handwerk Gewicht – als Tarifpartner, als Vertreter unserer Interessen gegenüber Politik, Schulen und Behörden – zur Eigenverantwortlichen Regelung unserer Ausbildung.

Eine Mitgliedschaft – dreimal profitieren: Innungsbetriebe sind zugleich Mitglied in der Kreishandwerkerschaft und im Fachverband auf Landesebene.

Exklusive vielfältige Leistungen bieten umfangreiche Vorteile:

Finanzielle Vorteile

  • Service und Beratung sind im Beitrag enthalten
  • Kostenloser Download wichtiger Formulare und Verträge
  • Exklusive Seminarangebote
  • Ermäßigte Prüfungsgebühren
  • Ermäßigter Bezug von Berichtsheften
  • Vergünstigter Einkauf durch Rahmenverträge
  • Vergünstigte Versicherungen

Information – immer aktuell und relevant

  • Regelmäßige Innungsrundschreiben
  • Gewerbespezifische technische Beratung
  • Auskünfte zum Tarifrecht
  • Individualberatung zu Arbeits- und Sozialrecht
  • Fachtagungen
  • Informationsreisen / Informationsveranstaltungen

Marketing – gemeinsam sichtbar werden

  • Aktivitäten Nachwuchsgewinnung / Teilnahme an Ausbildungsmessen/-börsen
  • Mehrwert Innungsfachbetrieb als vertrauensbildende Marke
  • verstärkte Onlinepräsenz über unsere Handwerksportale – sichtbarer werden für Kunden, Geschäftspartner und zukünftige Mitarbeiter
  • persönliche Kundenansprache auf gemeinsamen Messen und Veranstaltungen

Fachspezifische Interessenvertretung

  • Wahrung fachspezifischer Interessen in der Region / im Land / auf Bundesebene
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Führung der Tarifverhandlungen
  • Interessenvertretung in der Politik „vor Ort“
  • Schriftliche Stellungnahmen / Gutachten
  • Eigenverantwortliche Regelung der Ausbildungsinhalte und Abnahme der Gesellenprüfung

Berufliches Netzwerk

  • Schlichtung bei Streitigkeiten mit dem Auftraggeber
  • Kollegialer Erfahrungsaustausch
  • Innungsausflüge und Veranstaltungen
  • Abwehr von unfairem Wettbewerb und Bekämpfung der Schwarzarbeit

Ohne starke Innung….

  • keine Tarifverträge
  • keine praxisgerechte Ausbildung
  • keine wirksame Vertretung unserer Interessen

Die Leistungen werden, je nach Gewerk, durch die Kreishandwerkerschaft, die Innung oder durch die Landes- bzw. Bundesverbände erbracht.

Mitgliederbereich KHS
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