Was wir Ihnen bieten
Starke Innungen verleihen unserem Handwerk Gewicht – als Tarifpartner, als Vertreter unserer Interessen gegenüber Politik, Schulen und Behörden – zur Eigenverantwortlichen Regelung unserer Ausbildung.
Eine Mitgliedschaft – dreimal profitieren: Innungsbetriebe sind zugleich Mitglied in der Kreishandwerkerschaft und im Fachverband auf Landesebene.
Exklusive vielfältige Leistungen bieten umfangreiche Vorteile:
Finanzielle Vorteile
- Service und Beratung sind im Beitrag enthalten
- Kostenloser Download wichtiger Formulare und Verträge
- Exklusive Seminarangebote
- Ermäßigte Prüfungsgebühren
- Ermäßigter Bezug von Berichtsheften
- Vergünstigter Einkauf durch Rahmenverträge
- Vergünstigte Versicherungen
Information – immer aktuell und relevant
- Regelmäßige Innungsrundschreiben
- Gewerbespezifische technische Beratung
- Auskünfte zum Tarifrecht
- Individualberatung zu Arbeits- und Sozialrecht
- Fachtagungen
- Informationsreisen / Informationsveranstaltungen
Marketing – gemeinsam sichtbar werden
- Aktivitäten Nachwuchsgewinnung / Teilnahme an Ausbildungsmessen/-börsen
- Mehrwert Innungsfachbetrieb als vertrauensbildende Marke
- verstärkte Onlinepräsenz über unsere Handwerksportale – sichtbarer werden für Kunden, Geschäftspartner und zukünftige Mitarbeiter
- persönliche Kundenansprache auf gemeinsamen Messen und Veranstaltungen
Fachspezifische Interessenvertretung
- Wahrung fachspezifischer Interessen in der Region / im Land / auf Bundesebene
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Führung der Tarifverhandlungen
- Interessenvertretung in der Politik „vor Ort“
- Schriftliche Stellungnahmen / Gutachten
- Eigenverantwortliche Regelung der Ausbildungsinhalte und Abnahme der Gesellenprüfung
Berufliches Netzwerk
- Schlichtung bei Streitigkeiten mit dem Auftraggeber
- Kollegialer Erfahrungsaustausch
- Innungsausflüge und Veranstaltungen
- Abwehr von unfairem Wettbewerb und Bekämpfung der Schwarzarbeit
Ohne starke Innung….
- keine Tarifverträge
- keine praxisgerechte Ausbildung
- keine wirksame Vertretung unserer Interessen
Die Leistungen werden, je nach Gewerk, durch die Kreishandwerkerschaft, die Innung oder durch die Landes- bzw. Bundesverbände erbracht.